Checkliste Dokumente – DE/AT/IT-Kontrolle (AI-Zusammenfassung)
Bei Cross-Trade-Transporten nach Deutschland, Österreich und Italien ist es unerlässlich, dass der Fahrer den Arbeitsvertrag, den IMI-Nachweis, die Tachographen-Daten und die Beförderungsdokumente (CMR) mitführt. Das Fehlen dieser Unterlagen führt häufig zu Bußgeldern.
Auf Unternehmensebene müssen eine korrekt strukturierte Gehaltsabrechnung, ein Zahlungsnachweis, die Berechnung des Mindestlohns für jedes Land und idealerweise ein internes Buchungsverfahren vorhanden sein.
Eine vollständige Dokumentation verringert das Risiko von Sanktionen und beschleunigt die Kontrollen.
A. An Bord mitzuführende Dokumente (Fahrer)
1. Der individuelle Arbeitsvertrag (IAV)
- In Rumänien abgeschlossener CIM
- Mobilitätsklausel (dringend empfohlen)
- Übersetzung EN / DE (mindestens die wichtigsten Seiten)
Anmerkung: Das Fehlen dieses Dokuments wird in Österreich und Deutschland häufig mit einer Geldstrafe geahndet.
2. Nachweis der EU-Entsendung (IMI)
- Bestätigung der IMI-Meldung für die Entsendung eines Fahrers (Ausdruck oder PDF)
- Angezeigt: Name des Fahrers, Zeitraum, Länder (DE / AT / IT)
- Zum Zeitpunkt der Kontrolle gültig
Hinweis: Das Fehlen eines IMI führt in Deutschland und Österreich automatisch zu einer Geldstrafe.
3. Nachweise über die Arbeitszeit
- Tachographenkarte
- Tachographenausdrucke (falls zutreffend)
- Daten auf Anfrage erhältlich
4. Beförderungsdokumente
- CMR / eCMR
- Cross-Trade-Nachweise (Be- und Entladen in verschiedenen Staaten)
- Reihenfolge der Rennen
Anmerkung: Italien kontrolliert die Routen intensiv.
B. Unterlagen, die im Unternehmen vorliegen müssen (und kurzfristig vorgelegt werden können)
5. Gehaltsabrechnung (Pay-Slip)
- Der letzte verfügbare Flyer
- Übersichtliche Aufschlüsselung: Grundgehalt und EU-Entsendungszulage
- Übersetzung EN / DE / IT
Hinweis: Die Struktur „Gehalt + Tagegeld“ wird bei der Prüfung abgelehnt.
6. Nachweis über die Gehaltszahlung
- Kontoauszug
- Zahlungsauftrag
- Abgleich mit der Gehaltsabrechnung
7. Berechnung des landesweiten Mindestlohns
- Berechnungsbogen mit DE-/AT-/IT-Stunden
- Der landesweit geltende Mindesttarif
- Die als Entsendungszulage gezahlte Differenz
- Von der Firma unterzeichnetes/verpflichtendes Dokument
Anmerkung: Österreich verlangt ausdrücklich dieses Dokument.
8. Verzeichnis / Internes Verfahren zur Buchung
- Internes Dokument zur Erläuterung der Berechnungsweise des Postings
- Beauftragte Person
- Verwendete Tarife
Anmerkung: Dies ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, verkürzt jedoch die Dauer der Kontrolle erheblich und verringert das Risiko.
Häufig gestellte Fragen zu DE/AT/IT-Kontrolle (Cross-Trade)

Gründer und Geschäftsführer von Paneuropa Logistics
Ich bin György Bokor, Gründer und Geschäftsführer von Paneuropa Logistics. Ich bin seit über 20 Jahren in der Logistikbranche tätig und konzentriere mich auf internationale Transporte, Speditionen, Last-Mile-Lieferungen und Zolldienste. Meine Leidenschaft gilt der Entwicklung effizienter Lösungen, die Unternehmen in ganz Europa miteinander verbinden.
